Quereinstieg in den Staatsdienst
Viele Quereinsteiger:innen haben im öffentlichen Dienst gute Chancen: Zwar sind die meisten Stellenangebote sehr konkret formuliert, was die erforderlichen Qualifikationen betrifft. Hier lohnt es sich aber, auf erweiternde Zusätze wie „gleichwertige Fähigkeiten und entsprechende Berufserfahrungen“ oder „vergleichbare Studienfachrichtung“ zu achten.
Auch nach ein paar Jahren in der privaten Wirtschaft kann sich der Schritt noch lohnen, denn ausschlaggebend sind allein Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung. Zu beachten ist: Eine Verbeamtung ist nur bis zu einer gewissen, von den Ländern festgelegten Altersgrenze möglich.
Bei Bezahlung, Karrierechancen und auch der Beförderung gibt es keinen Unterschied zwischen Quereinsteigern und Beschäftigten, die bereits im öffentlichen Dienst ausgebildet worden sind. Aufgrund des Lehrermangels ist der Schuldienst derzeit der bekannteste Quereinsteigerberuf: Die Bundesländer ermöglichen Personen ohne Lehramtsstudium – aber beispielsweise mit einem fachwissenschaftlichen Studium – eine Karriere in der Schule.
Auch für Wissenschaftler:innen kann der Weg in den öffentlichen Dienst außerhalb der Hochschule attraktiv sein, zumal leitende Funktionen gern mit promovierten Bewerbern besetzt werden. Wer an einer Hochschule als Wissenschaftler oder Wissenschaftlerin arbeitet, hat oft bereits Erfahrungen mit dem öffentlichen Dienst gemacht oder ist bereits als Angestellter im Staatsdienst beschäftigt. Eine weitere Option ist auch die Ressortforschung.
Karriere im öffentlichen Dienst
Ebenso wie das Gehalt durch Tarifverträge festgelegt ist und nicht verhandelt wird, ist der Aufstieg im öffentlichen Dienst klar geregelt. Es gibt ein Gruppensystem, das das Entgelt (bei Beamt:innen: Besoldung) und die Stellung in der Hierarchie ganz klar festschreibt.
In diese Entgeltgruppen wird je nach Ausbildung eingeteilt: So ist im gehobenen Dienst die Fach- oder Hochschulreife Bedingung, für die im höheren Dienst wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorausgesetzt. Innerhalb der Gruppen gibt es verschiedene Stufen, die je nach Zeit der Tätigkeit in der Regel automatisch erreicht werden.
Auch wenn nicht verhandelt wird, können Beschäftigte zumindest manchmal durch ihre Leistung das Vorankommen beeinflussen. Bei extrem überdurchschnittlichen Leistungen können höhere Stufen – und somit ein höheres Gehalt – schneller als festgesetzt erreicht werden. Allerdings gilt dies auch bei extrem unterdurchschnittlichen Leistungen: Hier wird die nächste Stufe entsprechend später erklommen.
Wer beispielsweise eine klassische Beamtenlaufbahn im höheren Dienst anstrebt, muss also mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen – in Spitzenpositionen der obersten Bundesbehörden ist darüber hinaus ein zusätzliches Studium an der Verwaltungshochschule in Speyer oder der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung üblich.
Nach dem Studium erfolgt die Bewerbung auf eine Stelle und der Beschäftigte wird nach einer festgelegten Zeit als Beamter oder Beamtin auf Probe verbeamtet. Üblicherweise folgt dann nach zwei oder drei Jahren die Verbeamtung auf Lebenszeit – gesetzlich muss das spätestens nach fünf Jahren geschehen.
Vorteile in öffentlichen Dienst
Ein klar geregelter Aufstieg zählt somit definitiv zu den Vorteilen eines Jobs im öffentlichen Dienst. Ein weiterer großer Pluspunkt ist die transparente Lohnentwicklung beim Gehalt im Öffentlichen Dienst. Durch die Entgelt- und Besoldungsgruppen lässt sich verlässlich planen, welches Gehalt in den nächsten Jahren auf das Konto fließen wird.
Je nach Stelle und Arbeitgeber gibt es auch Vergünstigungen für Angestellte im öffentlichen Dienst. Der sogenannte geldwerte Vorteil kann in günstigeren Strom-, Gas- und Wassertarifen, Monatskarten für den öffentlichen Nahverkehr, Dienstwagen oder sogar einer Werkswohnung bestehen.
Der öffentliche Dienst bietet außerdem einen sehr sicheren Arbeitsplatz, der nicht so stark von wirtschaftlichen Schwankungen abhängt wie in einem Unternehmen in der freien Wirtschaft. Da die Stellen im öffentlichen Dienst systemrelevant sind, können sie auch nicht beliebig abgebaut werden.
Für tariflich Beschäftigte in den alten Bundesländern gilt außerdem eine ordentliche Unkündbarkeit: Wer das 40. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 15 Jahre bei einem öffentlichen Arbeitgeber beschäftigt ist, profitiert von diesem besonderen Kündigungsschutz.
Viele Behörden sind darüber hinaus als familienfreundliche Arbeitgeber zertifiziert: Gleitzeit, mobiles Arbeiten, reduzierte Arbeitszeit oder Jobsharing in Führungspositionen sind oft ebenso möglich wie Familien- und Pflegezeiten.
Ein weiterer Pluspunkt ist, dass der öffentliche Dienst viele Jobs bietet, die sinnstiftend sind, auch abseits von Lehrer, Polizist und Feuerwehrmann. Wer im Staatsdienst arbeitet, tut nicht nur etwas für das Gemeinwohl, sondern wird oft auch mit einem positiven Berufsimage belohnt.
Und nicht zuletzt: Im öffentlichen Dienst gibt es gute Einstellungschancen. Deutschlands größter Arbeitgeber hat viele freie Stellen: Laut einer Studie der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers wird der öffentliche Dienst im Jahr 2030 insgesamt 816.000 Stellen nicht besetzen können, weil qualifizierte Bewerber fehlen.